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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02   

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https://dejure.org/2004,8427
OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02 (https://dejure.org/2004,8427)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.04.2004 - 1 L 433/02 (https://dejure.org/2004,8427)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. April 2004 - 1 L 433/02 (https://dejure.org/2004,8427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 5
    Gebühr, Satzung, Nichtigkeit, Gebührenbedarfsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorhandensein von Regelungen zur Erstellung einer Gebührenkalkulation vor der Bestimmung eines Gebührensatzes in einer Gebührensatzung durch eine Gemeinde oder einen Zweckverband; "Technisch selbstständige Anlagen" bei der Abwasserbeseitigung; Voraussetzungen für eine ...

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 3 A 399/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1050 (Ls.)
  • DÖV 2004, 712
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03

    Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
    Gibt es somit im Verbandsgebiet des Beklagten nicht mehrere selbständige technische Anlagen zur dezentralen Abwasserbeseitigung, so stellt sich auch nicht die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob die Zusammenfassung mehrerer technisch selbständiger Anlagen zu einer Einrichtung im Rechtssinne zulässig ist (OVG LSA, Urt. v. 12.02.2004 - 1 L 153/03 - UA S. 6).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
    Diese Übereinstimmung mit höherrangigem Recht hängt nicht von den subjektiven Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder ab (vgl. BVerfGE 1, 299 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2003 - 1 M 60/03

    Verbuchung erkennbar für das konkret veranlagte Grundstück gezahlter so genannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
    Formelle Gründe, eine Gebührenbedarfsberechnung zu verlangen, bestehen nach der Rechtslage in Sachsen-Anhalt nicht, weil § 44 Abs. 3 Nr. 6 GO LSA, anders als die Kommunalverfassungen anderer Bundesländer, nach denen dem Gemeinderat die Ermittlung der Abgabensätze obliegt (vgl. § 22 KV MV; dazu: OVG MV, Beschl. v. 15.07.2003 - 1 M 60/03 -, DVBl. 2003, 1224 ), lediglich bestimmt, dass dem Gemeinderat die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben obliegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 K 516/02

    Willkür, Einrichtung, Anlage, Zusammenfassung, Kläranlage, Bürgermeisterkanal,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
    Das ist etwa der Fall, wenn eine zentrale öffentliche leitungsgebundene Anlagen mit einer nachgeschalteten Kläranlage einerseits und eine öffentliche leitungsgebundene Anlage ohne nachgeschaltete Kläranlage andererseits (sog. Bürgermeisterkanäle) zu einer Einrichtung zusammengefasst werden sollen (vgl. zuletzt: OVG LSA, Urt. v. 12.02.2004 - 1 K 516/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03

    Kein Verstoß gegen das "Schlechterstellungsverbot" im Kommunalabga-benrecht bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
    Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und mangels Gebührenbedarfsberechnung nichtiger Gebührensatz könnte dann sogar rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil das Schlechterstellungsverbot i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (vgl. dazu: OVG LSA, Beschl. v. 25.10.2003 - 2 M 450/03 -).
  • VG Aachen, 05.10.2004 - 1 L 301/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02
    Ohne Bedeutung ist demgegenüber für die Gültigkeit einer Satzung wie eines formellen Gesetzes, ob dem Gesetzgeber für die Regelung eine Gesetzesbegründung vorlag, ob diese Gesetzesbegründung auf fehlerfreien Annahmen beruht und ob der Gesetzgeber bei dem Gesetzesbeschluss von den zutreffenden Vorstellungen ausgegangen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 L 301/03 -), sofern jedenfalls das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Der erkennende Senat hält im Grundsatz an der Rechtsprechung des für das Gebührenrecht bislang zuständigen 1. Senats fest, dass der in einer Gebührensatzung festgesetzte Gebührensatz nur dann unwirksam ist, wenn er im Ergebnis gegen höherrangiges Recht verstößt (OVG LSA, Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 -, DÖV 2004, 712 f.; Beschl. v. 24. Oktober 2003 - 1 L 301/03 - Urt. v. 9. Okt. 2003 - 1 K 459/01 -, LKV 2004, 510 ff.).

    Das Fehlen einer Gebührenbedarfsberechnung (Gebührenkalkulation) vor Beschlussfassung über den Gebührensatz oder Mängel der Gebührenbedarfsberechnung in einem für die Gebührensatzhöhe maßgeblichen Punkt führen aber deshalb nicht zu einem durchgreifenden Ermessensfehler, weil es sich bei diesem Ermessen um ein - allenfalls eingeschränkt überprüfbares - normatives Ermessen handelt und nicht um ein der Exekutive eingeräumtes Verwaltungsermessen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 - OVG Thüringen, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 -, LKV 2002, 534 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 193 f.).

    Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und nichtiger Gebührensatz kann rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (so OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - und Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, NdsVBl. 1997, 278 zum KAG Nds; a.M.: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. August 2003, - 9 LA 126/03 - und v. 7. August 2003 - 9 LA 103/03 -, zum KAG Nds jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. Bd. II, § 6 Rdnr. 724).

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Der zur Rechtfertigung des Beitragssatzes berücksichtigungsfähige Aufwand unterliegt allein der Beurteilung danach, ob er aus anlagen- bzw. kostenbezogener Sicht notwendig und erforderlich war, um die Anlage in Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht herzustellen, was letztendlich - mithin ggf. auch ohne vorherige Kalkulation - der abschließenden Beurteilung des Gerichts obliegt (zur sog. Ergebnisrechtsprechung OVG LSA, B. v. 06.04.2004, 1 L 433/02).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 214/02

    Kalkulation; Schmutzwasserkanalbaubeitrag; ortsgesetzgeberisches Ermessen;

    Wegen der gesetzlichen Regelung in § 22 Abs. 3 Nr. 11 KV M-V ist zur Ausübung des ortsgesetzgeberischen Ermessens eine fehlerfreie Kalkulation bei dem Beschluss der Zweckverbandsversammlung über die Beitragssatzung erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senates; anders zuletzt für das Landesrecht von Sachsen-Anhalt: OVG Magdeburg, Beschluss vom 06. April 2004 - 1 L 433/02 -, DVBl 2004, 1050).
  • VG Magdeburg, 14.07.2016 - 7 A 240/13

    Gebühren für die Nutzung einer Sporthalle

    Das OVG Sachsen-Anhalt hat in seinen Entscheidungen, insbesondere vom 06.04.2004 (Az.: 1 L 433/02) sowie 27.07.2006 (Az.: 4 K 253/05), aufgezeigt, dass eine Gebührensatzung nicht bereits deshalb nichtig ist, weil zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über den Gebührensatz keine oder lediglich eine methodisch fehlerhafte Gebührenbedarfsberechnung/Kalkulation vorgelegen hat.

    Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und mangels Gebührenbedarfsberechnung nichtiger Gebührensatz könnte dann sogar rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil das Schlechterstellungsverbot i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.04.2004 - 1 L 433/02 -, juris).

  • VG Leipzig, 24.01.2006 - 6 K 719/05
    Unter Berücksichtigung dessen ist eine fehlerhafte Ermessensausübung nicht ersichtlich, so dass es keiner weiteren Erörterung bedarf, welche Auswirkungen ein Ermessensfehler des Satzungsgebers bei der Entscheidung über eine Beitragserhebung hätte, da die Entscheidung zur Beitragserhebung - wie oben ausgeführt - jedenfalls nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. OVG SA, Beschl. v. 6.4.2004, DÖV 2004, 712).
  • VG Magdeburg, 11.10.2018 - 7 A 556/16

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz; Einstellung vollständig abgeschriebener

    Die Fehlerhaftigkeit der Gebührenkalkulation kann auch nicht nach den Grundsätzen der sogenannten "Ergebnisrechtsprechung", wonach ein festgelegter Gebührensatz nur dann unwirksam ist, wenn er im Ergebnis gegen höherrangiges Recht verstößt, ausgeräumt werden (zur Ergebnisrechtsprechung: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. April 2004 - 1 L 433/02 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, juris).
  • VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Der zur Rechtfertigung des Beitragssatzes berücksichtigungsfähige Aufwand unterliegt allein der Beurteilung danach, ob er aus anlagen- bzw. kostenbezogener Sicht notwendig und erforderlich war, um die Anlage in Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht herzustellen, was letztendlich - mithin ggf. auch ohne vorherige Kalkulation - der abschließenden Beurteilung des Gerichts obliegt (zur sog. Ergebnisrechtsprechung OVG LSA, B. v. 06.04.2004, 1 L 433/02 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2004 - 1 L 437/02

    Voraussetzung für das Entstehen der Beitragsschuld und Auswirkungen der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Gebühren- und Beitragsrecht (vgl. u. a. OVG LSA, NVwZ-RR 2001, 471 ), an der der Senat auch in Ansehung der daran geäußerten Einwände festgehalten hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 06.04.2004 - 1 L 433/02 -), dass die Gültigkeit eines in der Satzung bestimmten Abgabensatzes allein davon abhängt, ob dem Aufwandsüberschreitungsverbot im Ergebnis Rechnung getragen wird.
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